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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB der Fahrschule Arimond GmbH

1 Vertragsabschluss

Der Ausbildungsvertrag zwischen dem Fahrschüler und der Fahrschule Arimond GmbH kommt ausschließlich über das Online-Formular zustande. Sobald der Fahrschüler das Anmeldeformular vollständig ausgefüllt und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch aktives Bestätigen akzeptiert hat, gilt der Vertrag als rechtsverbindlich geschlossen. Der Vertrag kann ohne Angabe von Gründen widerrufen werden, siehe Punkt 2.

2 Widerrufsrecht und Vertragsrücktritt

Der Fahrschüler hat das Recht, den Ausbildungsvertrag innerhalb von 14 Tagen nach der Online-Anmeldung ohne Angabe von Gründen in Textform (per E-Mail oder Post) zu widerrufen. Die Frist beginnt mit dem Tag der Anmeldebestätigung seitens der Fahrschule.

Wird der Vertrag innerhalb der Frist widerrufen und es wurden bis dahin keinerlei Leistungen der Fahrschule (z.B. Teilnahme am Theorieunterricht, Zugang zur Lern-App, Fahrstunden) in Anspruch genommen, fallen keine Gebühren an. Sollte der Fahrschüler jedoch bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist Leistungen der Fahrschule nutzen, verfällt das Widerrufsrecht.

Erfolgt kein Widerruf innerhalb der Frist, stellt die Fahrschule Arimond GmbH nach 14 Tagen automatisch eine Rechnung in Höhe von 350 EUR aus, die unabhängig von der Teilnahme an Unterricht oder Fahrstunden fällig wird.

Im Falle des Widerrufs entstehen keine weiteren Kosten für den Fahrschüler, es sei denn, der Fahrschüler hat bereits Leistungen der Fahrschule in Anspruch genommen, wie z.B. theoretischen Unterricht oder Zugang zu Lern-Apps. Sollte dies der Fall sein, wird eine anteilige Gebühr fällig. Der Widerruf muss von der Fahrschule schriftlich bestätigt werden, um den Vertrag aufzulösen.

3 Kursgebühren und Zahlungen

Die Zahlung der Fahrstunden erfolgt gemäß der aktuellen Preisliste, die dem Fahrschüler vor Beginn der Ausbildung zur Verfügung gestellt wird. Jede Fahrstunde dauert 45 Minuten und wird mit dem vereinbarten Tarif pro Einheit abgerechnet.

Sollte der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde nicht wahrnehmen können, muss diese spätestens 24 Stunden im Voraus abgesagt werden. Andernfalls wird die Fahrstunde mit einer Pauschale von 50 EUR berechnet. Eine Absage innerhalb von weniger als 24 Stunden oder das Nichterscheinen ohne vorherige Absage gilt als Versäumnis und wird mit den vollen Kosten der Fahrstunde in Rechnung gestellt.

4 Zahlungsmodalitäten und Rechnungsstellung

Der Fahrschüler ist verpflichtet, die vereinbarten Beträge vor Beginn der jeweiligen Leistungen zu bezahlen. Nach Ablauf von 14 Tagen nach Vertragsschluss wird automatisch eine Rechnung über den Grundbetrag von 350 EUR erstellt, sofern der Vertrag nicht widerrufen wurde. Die Rechnung ist spätestens 14 Tage nach Erhalt zu begleichen.

5 Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühren für die theoretische und praktische Fahrprüfung sind vor der jeweiligen Prüfung vollständig zu begleichen. Wird der Prüfungstermin vom Fahrschüler ohne rechtzeitige Absage versäumt, sind die Prüfungsgebühren erneut in voller Höhe zu entrichten.

6 Absage von Fahrstunden und Versäumnisgebühr

Wenn der Fahrschüler eine vereinbarte Fahrstunde innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin absagt oder ohne Absage nicht erscheint, wird eine Versäumnisgebühr in Höhe von 50 EUR pro 45 Minuten fällig. Diese Gebühr deckt die Verwaltungskosten und die Aufwände, die durch das kurzfristige Nicht-Erscheinen des Fahrschülers entstehen.

7 Kündigung des Vertrages

Der Vertrag kann jederzeit von beiden Parteien gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung durch den Fahrschüler innerhalb der 14-tägigen Widerrufsfrist entstehen keine weiteren Kosten. Nach Ablauf dieser Frist behält die Fahrschule jedoch 50% der Fahrstundengebühr ein. Bei einer Kündigung nach Beginn der Ausbildung, aber innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss, wird der gesamte Betrag von 350 EUR fällig, auch wenn keine Fahrstunden in Anspruch genommen wurden.

8 Beendigung der Ausbildung

Die Ausbildung endet mit bestandener Fahrprüfung oder durch ordentliche Kündigung des Vertrages. Eine Kündigung der Fahrschule aus wichtigem Grund ist jederzeit möglich, insbesondere bei längerem Ausbildungsverzug des Fahrschülers (z.B. mehr als 6 Monate ohne Aktivität).

9 Prüfungsgebühren

Die Gebühren für die Prüfungen werden zusätzlich zu den Ausbildungskosten erhoben und müssen vor Prüfungsantritt in voller Höhe bezahlt werden. Sollte der Fahrschüler zu einer Prüfung nicht erscheinen oder diese ohne rechtzeitige Absage absagen, sind die Prüfungsgebühren erneut in voller Höhe zu entrichten.

10 Verhalten und Pflichten des Fahrschülers

Der Fahrschüler verpflichtet sich, den Anweisungen des Fahrlehrers Folge zu leisten und die Fahrschule rechtzeitig über eventuelle Änderungen seiner Kontaktdaten oder seiner Verfügbarkeit zu informieren.

Im Falle von Drogen- oder Alkoholkonsum vor oder während einer Fahrstunde kann die Fahrschule den Unterricht abbrechen. Die Fahrstunde wird dennoch voll berechnet.

11 Haftung

Die Fahrschule haftet nur für Schäden, die durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten ihrer Mitarbeiter verursacht wurden. Für Schäden, die durch den Fahrschüler selbst verschuldet wurden, übernimmt die Fahrschule keine Haftung.

12 Datenschutz

Die Fahrschule verpflichtet sich, personenbezogene Daten gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zu verarbeiten. Die detaillierte Datenschutzerklärung kann auf Anfrage eingesehen werden.

13 Schlussbestimmungen

Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung tritt eine Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

14 Änderungen der AGB

Die Fahrschule Arimond GmbH behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Änderungen werden dem Fahrschüler in geeigneter Weise mitgeteilt und treten erst nach der Bestätigung durch den Fahrschüler in Kraft.

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