Begleitetes Fahren ab 17
Anforderungen an den Fahrerlaubnisbewerber
- Mindestalter 16 ½ Jahre
- Antragstellung mit Vermerk "Begleitetes Fahren ab 17"
- Benennung mindestens einer Begleitperson, die den Anforderungen entspricht
- Einverständniserklärung des/der gesetzlichen Vertreter
Anforderungen an den Begleiter:
Die Begleitperson:
- muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
- muss mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein
- muss Ihre Identität nachweisen können
- darf zum Zeitpunkt der Antragstellung im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein
Die Begleitperson
- Soll dem Fahrerlaubnisbewerber, unter Umständen während der Fahrt und nach der Fahrt als Ansprechpartner dienen
- darf hierzu Rat erteilen und kurze Hilfestellungen geben
- ist nicht verantwortlicher Fahrzeugführer
- darf sich in keinem Fall als nachgeschalteter Fahrlehrer fühlen
- darf in keinem Fall manuell eingreifen
Unsere Schulungsfahrzeuge: VW Golf 6 und Golf 7