Fahrschule Arimond - Ihr Spezialist für PKW- und Motorrad-Führerschein

 

Begleitetes Fahren ab 17

 

Anforderungen an den Fahrerlaubnisbewerber

  • Mindestalter 16 ½ Jahre
  • Antragstellung mit Vermerk "Begleitetes Fahren ab 17"
  • Benennung mindestens einer Begleitperson, die den Anforderungen entspricht
  • Einverständniserklärung des/der gesetzlichen Vertreter


Anforderungen an den Begleiter:

Die Begleitperson: 

  • muss das 30. Lebensjahr vollendet haben
  • muss mindestens 5 Jahre ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B sein
  • muss Ihre Identität nachweisen können
  • darf zum Zeitpunkt der Antragstellung im Fahreignungsregister mit nicht mehr als einem Punkt belastet sein

 

Die Begleitperson


  • Soll dem Fahrerlaubnisbewerber, unter Umständen während der Fahrt und nach der Fahrt als Ansprechpartner dienen
  • darf hierzu Rat erteilen und kurze Hilfestellungen geben
  • ist nicht verantwortlicher Fahrzeugführer
  • darf sich in keinem Fall als nachgeschalteter Fahrlehrer fühlen
  • darf in keinem Fall manuell eingreifen

 

 

 

 

                                     Unsere Schulungsfahrzeuge: VW Golf 6 und Golf 7